Zusätzliche Kosten

Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf in Italien

Zusätzliche Kosten

Die Angebotspreise einer Immobilie in Italien sind in den meisten Fällen als Verhandlungsbasis zu verstehen.

Das Feilschen gehört zum Geschäft, weswegen auch die Verkäufer nicht damit rechnen, ihr Objekt für die anfangs geforderte Summe zu veräußern. Steht eine Immobilie seit geraumer Zeit zum Verkauf, ist das ein triftiger Grund, den aktuellen Preis infrage zu stellen.

Neben den eigentlichen Kosten für den Erwerb, kommen beim Kauf einer Immobilie in Italien weitere Ausgaben auf Sie zu, die nicht zu vernachlässigen sind:

  • möglicherweise Beratungskosten
  • Notargebühren (1 bis 3,5 % vom Kaupreis, vom Käufer zu tragen)
  • Maklerprovision (2 bis 6 % für Käufer, 2 bis 4 % für Verkäufer; die uneinheitlichen Provisionssätze können bei den Handelskammern erfragt werden)
  • Katastersteuer (imposta catastale)
  • Hypothekensteuer (imposta ipotecaria)
  • Registersteuer (imposta di registro, hängt vom Notarvertrag ab)

Nach Entrichtung der Kaufnebenkosten kommen die laufenden Kosten auf Sie zu:

  • Eintragungs- und Anschlusskosten für Gas, Wasser, Strom und Telefon
  • imposta comunale sugli immobili (ICI, die auf dem Katasterwert basierende jährliche Grundsteuer)
  • Betriebskosten für Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr

Man sollte damit rechnen, dass die Steuern in Italien durchschnittlich 10 % des Immobilienkaufpreises betragen. Viele Ausgaben können Sie sich sparen, wenn Sie die erworbene Wohnfläche als Erstwohnsitz anmelden. Eine Möglichkeit zur Reduzierung der laufenden Kosten ist die saisonale Vermietung einzelner Gebäudeteile an Urlauber.

Aufgrund der komplizierten und im ständigen Wechsel begriffenen steuerlichen Aspekte ist es zwingend erforderlich, die aktuelle und einschlägige Literatur zu studieren und fachmännische Beratung zu nutzen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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