außerordentliches Kündigungsrecht
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WEnn Sie lediglich ein halbes Jahr hier sind, kündigen Sie außerordentlich wegen Auswanderung. Dies geschiet am besten 1-2 Monate vor Abreise, wenn man den GENAUEN Termin kennt.
Viel ERfolg.
RA AvEAnonymous 27 Jan 2005, 06:01 - Verstoß melden 
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 DSL-Anschluss für 6 Monate?
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