Niederlassungserlaubnis für Ärzte
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   Ich habe einen russischen Pass, bin Facharzt mit Studiumabschluss, Promotion und 9 jähriger Berufserfahrung in Deutschland. Habe immer noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis. 
 
 Zähle ich zu den "Hochqualifizierten" Ausländern nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes und habe ich Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis?21 Jun 2005, 08:05 Anonymous
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