Die zypriotische Grundbesitzsteuer

Wer ist zahlungspflichtig?

Die zypriotische Grundbesitzsteuer

Die Grundbesitzsteuer ist eine jährlich anfallende Steuer, die von allen Immobilieneigentümern auf Zypern bezahlt werden muss. Ob die Eigentümer tatsächlich auf Zypern wohnhaft sind oder nicht, bleibt bei der Besteuerung unbeachtet.

Die Grundbesitzsteuer wird vom Marktpreis der Immobilie zum 1. Januar 1980 errechtet. Sie sind von der Steuer befreit, wenn der Wert der Immobilie unter €170,860 liegt – aus diesem Grund müssen viele Hausbesitzer auf Zypern keine Grundbesitzsteuer bezahlen.

Liegt der Wert über CY£100.000, werden die Steuerraten wie folgt berechnet:

Immobilienwert (€)

Steuerrate (%)

Kumulative Steuer (€)

Bis 170,860

0

 

170,861 – 427.150

2,5

641

427.150 – 854.300

3,5

2,136

Über 854.300

4

 

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder einer Wohltätigkeitsorganisation gehören, sind von der Grundbesitzsteuer ausgeschlossen. Stichtag für die Bezahlung der Steuer ist jährlich der 30. September.

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