Eigenitiative

Bewerbung an einer spanischen Universität

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Wenn Sie nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen möchten, müssen Sie sich direkt an einer spanischen Universität zu bewerben. Je nachdem, an welcher Universität Sie sich bewerben, sind die Voraussetzungen unterschiedlich. Lesen Sie im folgenden Informationen zu den Bewerbungsformalitäten, Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen.

Bewerben Sie sich selbst bei einer spanischen Universität haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Universität selbst wählen können und nicht auf die Partnerunis Ihrer Heimatuni beschränkt sind. Der Nachteil ist, dass man sich um sämtliche Formalitäten selbst kümmern und deshalb großzügig Zeit einplanen muss.

Ihre Bewerbung müssen Sie direkt an die spanische Hochschule Ihrer Wahl richten. Es empfiehlt sich, mehrere Bewerbungen an unterschiedliche Hochschulen zu schicken, falls Sie an Ihrer Wunschuniversität nicht angenommen werden sollten. Da die Zulassungsvoraussetzungen von Uni zu Uni unterschiedlich sind, finden Sie an dieser Stelle lediglich generelle Informationen – für die Details besuchen Sie bitte die Webseiten der jeweiligen Universitäten. Zu unterscheiden ist zunächst danach, ob Sie ein Studium in Spanien beginnen oder dieses dort fortsetzen möchten.

Studiumbeginn unmittelbar nach dem Abitur

Deutsche Abiturienten können sich an einer spanischen Universität einschreiben, wenn sie die allgemeine Hochschulreife erlangt und die Zulassungsprüfung bestanden haben. Das Hochschulzugangszeugnis (z.B. das Abiturzeugnis) muss jedoch zunächst anerkannt werden. Die so genannte Homologacíon erhält man beim spanischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft (www.mec.es ). Folgende Unterlagen müssen Sie dort einreichen, um die Homologacíon zu erhalten:

  • Das ausgefüllte Antragsformular, welches Sie im Internet unter wwwn.mec.es  erhalten,
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Passes oder Personalausweises,
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses mit der beglaubigten Übersetzung ins Spanische,
  • beglaubigte Kopien der Zeugnisse der Klassen 10-13, soweit diese nicht im Abiturzeugnis enthalten sind, sowie beeidigte Übersetzungen dieser Dokumente ins Spanische,
  • Nachweis (z.B. Bankbeleg) über Bezahlung der Gebühr zur Anerkennung in Höhe von 42,25 Euro; Informationen zur Bezahlung finden Sie im Internet unter www.sgci.mec.es ; sowie
  • das ausgefüllte Volante (wwwn.mec.es ) für die bedingte Einschreibung in die Universität.

Diese Unterlagen senden Sie an das Ministerio de Educacíon y Ciencia Subdireccíon General de Títulos in Madrid.

Neben dem Abitur und der erfolgten Homogolacíon ist es immer Voraussetzung, dass Sie Ihrer Bewerbung den Nachweis der erfolgreich bestandenen Selectividad beifügen. Dabei handelt es sich um eine Zulassungsprüfung, die zweimal jährlich (Juni und September) in der Botschaft von Spanien in Berlin bzw. in Köln stattfindet. Die Prüfung kann auch direkt über die Fernuniversität UNED erfolgen. Zu dieser Prüfung müssen Sie sich zunächst anmelden und folgende Unterlagen an die Botschaft senden:

  • Antragsformular: Dieses erhalten Sie jeweils im Monat vor der Prüfung von der Bildungsabteilung der Botschaft von Spanien in Berlin,
  • beglaubigte Kopie Ihres Passes oder Personalausweises,
  • beglaubigte Kopie der Zeugnisse ab der 10. Klasse mit einer beeidigten Übersetzung ins Spanische,
  • beglaubigte Kopie der Homogolacíon oder das Original der Volante sowie
  • Bankbeleg zum Nachweis, dass Sie die Gebühr (in Höhe von ca. 70 Euro) bezahlt haben.

Die Zulassungsprüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, wobei der erste Teil aus der Prüfung von Sprachkenntnissen und Allgemeinwissen, der zweite Teil entweder aus der von Naturwissenschaften oder Geisteswissenschaften besteht (für die Bewerber frei wählbar). Weitere Informationen zum Prüfungsinhalt finden Sie auch im Internet unter www.uned.es .

Das Ergebnis des Testes fließt zu 40 % in ein Gesamtergebnis, die restlichen 60 % machen die Note des Abiturzeugnisses aus. Diese Note ist wichtig, da es einen Numerus Clausus gibt, der die Zulassung zu den jeweiligen Studienfächern regelt. Der NC wird jedes Jahr von dem Bildungsministerium, den Universitäten und den Regionalen Bildungsbehörden veröffentlicht, z.B. unter wwwn.mec.es .

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne ausreichende Spanischkenntnisse keinerlei Chance haben, den Test zu bestehen! Wenn Sie diese Hürde überwunden haben, können Sie sich direkt an Ihrer Wunschuni bewerben.

Auslandssemster

Weitaus beliebter als unmittelbar nach dem Abitur ein Studium in Spanien aufzunehmen ist es, ein Studienjahr in Spanien zu verbringen, beispielsweise nach dem Vordiplom. Die Voraussetzungen sind von Uni zu Uni unterschiedlich. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall die Webseiten Ihrer Wunschuniversitäten besuchen oder direkt an der Uni weitere Informationen einholen. Folgende Unterlagen müssen Sie beispielsweise an der Uni Barcelona einreichen:

  • Beglaubigte Kopie Ihres Passes,
  • beglaubigte und übersetze Kopie Ihrer Geburtsurkunde,
  • ein Academic Certifcate, welches die bisher besuchten Vorlesungen und Seminare sowie eventuell absolvierte Prüfungen detailliert aufzählt,
  • eine Übersicht der bestandenen Kurse, mit dem Stempel Ihrer Heimatuniversität versehen,
  • einen Lebenslauf in spanischer Sprache,
  • ein Anschreiben an die spanische Universität,
  • eventuell ein Interview mit einem Professor Ihrer Heimatuni sowie
  • ein Passfoto.

Besonderheit für Kunststudenten: Diese müssen zusätzlich eine Mappe mit Fotos ihrer bisherigen Werke einreichen.

Bei den Unterlagen muss es sich um Originale handeln. Die offi ziell übersetzten und beglaubigten Bewerbungsunterlagen sollten Sie direkt an die Fakultät senden. Anschließend werden die Unterlagen von der spanischen Uni überprüft. Bewerbungsschluss ist z.B. bei der Uni Barcelona Mitte Juni für das im Oktober beginnende Studienjahr und Mitte November für Studenten, die nur ein halbes Studienjahr in Spanien verbringen möchten.

Nach Versand der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie einen Bescheid darüber, ob Sie an der Universität akzeptiert wurden oder nicht. Im ersten Fall müssen Sie sich zu Beginn des Semesters direkt an der betreffenden Universität immatrikulieren.

Wie funktioniert die Immatrikulation? Nach Ihrer Ankunft in Spanien begeben Sie sich zu der Fakultät, an welcher Sie studieren werden. Dort erhalten Sie in der Regel ein Informationspaket über die Uni sowie Ihren vorläufigen Studentenausweis. Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

  • Den Letter of Acceptance, den Sie von der spanischen Uni erhalten haben,
  • den Krankenversicherungsnachweis und
  • ein Passfoto.

Im Anschluss an die Immatrikulierung bzw. einige Tage später müssen Sie sich für die Fächer, die Sie belegen möchten, in der Fakultät registrieren. Nur dann erhalten Sie nach Beendigung Ihres Studienjahres einen Beleg über die absolvierten Fächer – dieser ist für die Anerkennung Ihres Auslandsjahres notwendig!

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Studieren in Spanien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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