Aufenthaltserlaubnis

Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie in der Schweiz leben, arbeiten oder studieren wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis.

Das folgende Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Vorschriften für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger.

EU-Bürger und die Schweiz

Seit dem 1. Juni 2002 erleichtert ein bilaterales Abkommen zur freien Mobilität zwischen der Schweiz und der EU die Einreise, den Aufenthalt und das Arbeiten in der Schweiz. Das Abkommen gilt für sämtliche Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
EU-Bürger können sich ohne Einschränkung in der Schweiz aufhalten, ebenso wie Bürger der Schweiz keine Aufenthaltserlaubnis für die Länder der EU benötigen. Seit dem 12. Dezember 2008 nimmt die Schweiz als vollwertiges Mitglied am Shengener Abkommen teil.

Selbständigkeit

Als EU-Bürger haben Sie theoretisch das Recht, sich in der Schweiz selbständig zu machen, so lange Sie hierfür das volle Risiko übernehmen.

Studenten und Rentner

Falls Sie ohne einen Vollzeit-Job in der Schweiz leben möchten, müssen Sie zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten Ihrer Familie
  • Ausreichende Kranken- und Unfallversicherung

Als Student müssen Sie nachweisen, dass der Hauptgrund Ihres Aufenthaltes in der Schweiz das Studium ist und dass Sie in einer Universtität oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind. Mit einer Studenten-Aufenthaltsgenehmigung B können Sie bis zu 15 Stunden wöchentlich arbeiten.

Nicht-EU-Bürger

Als Nicht-EU-Bürger erhalten Sie in der Schweiz nur dann eine Arbeitserlaubnis, wenn Ihr Arbeitgeber nachweisen kann, dass für die betreffende Stelle keine Schweizer oder EU-Bürger zur Verfügung stehen.

Allerdings gibt es zu dieser Regel einige Ausnahmen, etwa für hochqualifizierte Fachkräfte oder Top-Manager. Falls Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten, wird dies normalerweise in Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ausgewiesen.

Die Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger ähneln den Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Bürger, sind aber schwieriger zu bekommen und zu erneuern. Nähere Informationen zu den Nicht-EU-Genehmigungen erhalten Sie auf unseren englischsprachigen Internetseiten.

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