Visa für Luxemburg

Vorschriften und Antragsverfahren

Visa für Luxemburg

Ob Sie für Luxemburg ein Visum benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrer Nationalität, der Länge des beabsichtigten Aufenthaltes und davon, welche anderen Dokumente Sie beantragt oder bereits erhalten haben.

Bürger der 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union benötigen kein Visum, um in Luxemburg einzureisen, ganz unabhängig davon, ob es sich um einen kurzen oder langen Aufenthalt handelt. Jedoch müssen Sie einige Anforderungen für die Anmeldung erfüllen, insbesondere wenn Sie länger als 90 Tage bleiben wollen.

Bürger anderer Länder können Visabestimmungen unterliegen oder auch nicht (willkommen in der wundervollen Welt der Bürokratie!). Üblicherweise sind der Botschafter und das Konsulat Ihres Landes die beste Informationsquelle, aber die Vorschriften sind kompliziert und unterliegen Änderungen. Zudem sind die Beamten des Konsulats nicht immer auf dem Laufenden, was die neuesten Auslegungen und Nuancen betrifft. Sie sollten nicht überrascht sein, wenn Sie von verschiedenen Beamten verwirrende oder sogar widersprüchliche Informationen erhalten, oder wenn Sie zusätzlich zu den hier genannten Anforderungen Unterlagen vorlegen oder Informationen angeben müssen.

Luxemburg gehört zu den Ländern, die das Schengener Abkommen (unterzeichnet in Schengen, Luxemburg) unterzeichnet haben, welches Reisefreiheit innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten erlaubt. Momentan sind diese Länder Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien. Jeder Mitgliedstaat behält sich aber das Recht vor, Ihnen sogar mit einem gültigen Visum aus irgendeinem Grund, welcher auch „Ihr Aussehen gefällt uns nicht“ sein kann, die Einreise zu verweigern. Jedoch müssen Sie wahrscheinlich nicht einmal den Fuß vom Gas nehmen, wenn Sie die Schengen-Grenzen überqueren, es sei denn, Sie haben offensichtlich Drogen oder andere Schmuggelware bei sich oder Sie verhalten sich, als ob sie eventuell Flüchtlinge oder illegale Einwanderer ins Land schmuggeln.

Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten benötigen Touristen aus Nord- und Südamerika, aus den meisten europäischen Nicht-EU-Ländern, sowie aus vielen Staaten an der Pazifikküste kein Visum. Wenn Sie nach Luxemburg gehen, um Geschäfte zu führen oder einer vergüteten Tätigkeit nachzugehen, sollten Sie Kontakt mit dem Konsulat aufnehmen, um herauszufinden, ob eine Art „Business-Visum“ oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben wollen, müssen Sie ein Visum in Ihren Ausweis stempeln lassen und sich persönlich an Ihr hiesiges Konsulat oder an die Botschaft wenden, lange bevor Sie das Land verlassen.

Kurzzeit-Visum: Für all diejenigen, die ein Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen benötigen, ist das meist ausgestellte Visum das Schengen-Visum, welches Ihnen Reisefreiheit innerhalb der 10 Staaten des Schengener Abkommens gewährt. Sie müssen ein Visum des Landes beantragen, das während Ihres Aufenthaltes Ihr hauptsächliches Ziel ist, das heißt, entweder das des längsten Aufenthaltes oder manchmal auch das Land, in dem Sie in den Schengen-Raum einreisen. Die Anforderungen für ein Schengen-Visum unterscheiden sich von Land zu Land etwas, aber allgemein enthalten sie: einen Ausweis, der bis mindestens drei Monate nach Ihrer Ausreise gültig ist, das Antragsformular, mehrere aktuelle Fotos, einen Nachweis für die Absicht Ihres Aufenthaltes, einen Nachweis über Ihre Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel, die die Kosten Ihres Aufenthaltes sowie die des Rückflugtickets decken. Die Bearbeitung des Antrages kann einen Monat oder länger dauern, dementsprechend sollten Sie planen.

Langzeit-Visum: Bürger aus Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz benötigen kein Langzeit-Visum für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, es sei denn, sie haben vor zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen. Bürger aller anderen Nicht-EU-Staaten müssen beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft ihres Landes ein Langzeit-Visum beantragen und dieses vor der Abreise in ihren Ausweis stempeln lassen. Sind Sie erst einmal in Luxemburg angekommen, können Visa weder beschafft noch geändert werden.

Um ein Langzeit-Visum zu beantragen, benötigen Sie einen Ausweis, der mindestens 15 Monate über Ihr Ankunftsdatum hinaus gültig ist sowie einige oder alle der folgenden Dokumente:

  • eine beglaubigte Geburtsurkunde mit Übersetzung für jedes Mitglied Ihrer Familie
  • falls vorhanden, beglaubigte Kopien Ihrer Heirats- oder Scheidungsurkunden mit Übersetzungen
  • ein ärztliches Attest eines zugelassenen Arztes (Listen sind beim Konsulat oder bei der Botschaft erhältlich)
  • das vollständige Antragsformular
  • Passbilder (ein bis sechs Fotos, den Umständen entsprechend eventuell auch mehr)
  • eine Arbeitserlaubnis (wenn Sie vorhaben in Luxemburg zu arbeiten) oder einen Nachweis, dass Ihr Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für Sie beantragt hat
  • Nachweis über die Berechtigung Ihren Beruf in Luxemburg auszuüben (wenn Sie selbstständig oder Journalist sind oder einem anderen geregelten Beruf nachgehen) oder eine Arbeitserlaubniskarte, die auch als Arbeitserlaubnis für einige Selbstständigen gilt
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der finanziellen Mittel (wenn Sie nicht vorhaben einer vergüteten Arbeit nachzugehen)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Wenn Sie Student sind: Zulassungsnachweis einer anerkannten Bildungseinrichtung
  • Wenn Sie als Au Pair arbeiten: eine Kopie der Vereinbarung mit Ihrer Gastfamilie.

Wenn Sie ein Visum benötigen, um in das Land einzureisen, und versuchen dies ohne Visum zu tun, wird Ihnen die Einreise verweigert. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Luxemburg üblicherweise eine Arbeitserlaubnis oder aber den Nachweis, dass Ihr Arbeitgeber eine solche in Ihrem Namen beantragt hat, fordert, bevor Sie ein Langzeit-Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum benötigen, erkundigen Sie sich beim zuständigen Konsulat, bevor Sie irgendwelche Reisepläne machen. Die Bearbeitung von Langzeit-Visa-Anträgen dauert mindestens drei Monate, kann aber auch viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Ein Langzeit-Visum entspricht im Prinzip einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung ( autorisation de séjour provisoire) und muss in einer Botschaft oder einem Konsulat in Ihrem Heimatland (bzw. in dem Land, in dem Sie momentan leben) beantragt werden. Die Botschaften und Konsulate von Belgien, den Niederlanden und einigen anderen Ländern im Schengener Raum sind normalerweise in der Lage Langzeit-Visa auszustellen, sollte es in Ihrem Heimatland keine diplomatische Vertretung Luxemburgs geben.

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