Antragstellung

So erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung

Antragstellung

Alle Anträge für Aufenthaltsgenehmigungen müssen beim lokalen Polizeipräsidium (questura) oder mit einem "gelben Kit" bei einem Postamt gestellt werden. Die Gültigkeit der Genehmigungen variiert zwischen einem Minimum von sechs Monaten bis hin zu unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen. Nicht alle Aufenthaltsgenehmigungen sind verlängerbar.

Eine erste Aufenthaltsgenehmigung für einen EU-Bürger sollte für fünf Jahre gültig sein. Die benötigten Dokumente hängen von den jeweiligen Umständen und Ihrer Nationalität ab, deshalb sollten Sie sich im voraus informieren und sich selbst eine Liste erstellen – glauben Sie nicht alles, was man Ihnen sagt außer Sie haben es schwarz auf weiß (und selbst dann kann es falsch sein!)

Alle Bewerber brauchen Folgendes:

  • Einen gültigen Ausweis gegebenenfalls mit Visum und eine Kopie der Informationsseiten inklusive Visum, wenn vorhanden;
  • Ein vollständiges Antragsformular – IPS 209 (blau), wenn Sie den Antrag zum ersten Mal stellen und IPS 210 (grün), wenn Sie eine Erneuerung beantragen – erhältlich beim örtlichen Polizeipräsidium;
  • Ihre vorige Genehmigung (permesso), wenn Sie eine Erneuerung beantragen möchten;
  • Vier Passfotos mit weißem Hintergrund;
  • Einen Steuermarke ( marca da bollo) im Wert von 30€ (gilt nur für Nicht-EU-Bürger)

Die folgenden Unterlagen werden abhängig vom Status (oder aufgrund einer Laune Ihrer örtlichen questura!) von einigen Leuten verlangt:

  • Eine Geburtsurkunde ( estratto di nascita dell’Anagrafe) für jedes Kind unter 18 Jahren, für das die Genehmigung ebenfalls gelten soll;
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz, beispielsweise eine Kopie des Miet- oder Kaufvertrags oder eine Stromrechnung; Wenn Sie Untermieter sind, muss Ihnen der Besitzer ein Bescheinigung ( attestazione) ausstellen, die besagt, dass Sie in dessen Wohnung wohnen;
  • Eine Kopie der Erlaubnis des Ehepartners, falls dieser Ausländer ist, oder eine Kopie der Identitätspapiere des Ehepartners, falls dieser Italiener ist;
  • Eine Krankenversicherungsbescheinigung oder ein ärztliches Attest (z.B.: Studenten), wenn Sie nicht über das italienische Gesundheitssystem oder das eines anderen Landes versichert sind;
  • Studenten benötigen einen Zulassungsbescheid einer Bildungsinstitution;
  • Nicht erwerbstätige oder pensionierte Personen benötigen Nachweise über Ihre finanziellen Mittel;
  • Eine Familienurkunde ( stato di famiglia), erhältlich in Ihrem Rathaus ( comune) in Italien, oder eine Heirat- ( certificato di matrimonio) oder Scheidungsurkunde ( sentenza di divorzio) oder andere Papiere Ihren Familienstand betreffend. Wenn Sie mit einem Ausländer verheiratet sind, brauchen Sie auch eine Erklärung des Konsulats (übersetzt und beglaubigt), die besagt, dass Sie verheiratet sind.
  • Ihr polizeiliches Führungszeugnis ( fedina penale) – viele Länder verlangen das, es müsste möglich sein, die Behörden der Polizei oder des Rathauses Ihres Heimatlandes zu bitten Ihnen eine „Beurkundung guter Führung“ auszustellen, was die italienischen Behörden befriedigen dürfte;
  • Angestellte benötigen eine Erklärung Ihres zukünftigen Arbeitgebers, die besagt, dass er beabsichtigt Sie einzustellen (oder dass Sie bereits arbeiten, wenn erlaubt), in der er Ihre professionelle Funktion beschreibt und eine nulla osta, um zu arbeiten;
  • Selbstständig Arbeitende benötigen eine Steuernummer ( partita IVA) oder einen Steuerfreistellungsbescheid und die Bestätigung der Eintragung im Handelregister ( iscrizione all camera di commercio) oder ein Schreiben der Firma, in die Sie offiziell eingegliedert sind;

Wenn Sie nicht alle erforderlichen Dokumente dabei haben, werden Sie weggeschickt, um sie zu besorgen. Einige der oben genannten Dokumente müssen von einem anerkannten Übersetzter (traduttore autenticato) ins Italienische übersetzt und von einem Notar beglaubigt (vidimato) werden. Es ist nicht empfehlenswert die Dokumente im Voraus übersetzten zu lassen, da dies eine Menge Geld kostet und die benötigten Dokumente oft je nach Region des Amtes und Nationalität der Antragsteller variieren. Gewisse Unterlagen müssen von einem öffentlichen Notar (notaio) beurkundet werden und alle Kopien sollten „offiziell gestempelt“ sein (copia ufficiale). Originalunterlagen müssen immer zusammen mit offiziellen Kopien vorgelegt werden.

Nachdem Ihr Antrag akzeptiert wurde, erhalten Sie eine Antragsbestätigung. Mit dieser können sie jederzeit den Status der Bearbeitung erfragen.

Verlängerungen

Ein Verlängerungsantrag für eine Aufenthaltsgenehmigung (grünes Formular!) muss sehr rechtzeitig vor dem Ablaufdatum gestellt werden. Wenn Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung erneuern wollen, müssen Sie Ihren Status nochmals bestätigen und dieselben Unterlagen vorlegen wie beim Erstantrag.

Wenn Sie selbstständig sind, brauchen Sie eine Kopie Ihrer letzten Lohnsteuererklärung und den Beleg hierzu. Wenn Sie in Italien arbeiten, ist die Erneuerung entweder für ein, zwei oder vier Jahre oder sogar unbefristet gültig (eine so genannte unbefristete Aufenthaltsgenehmigung – tempo indeterminato). Das hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie dort gearbeitet haben. Für die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung wird eine Gebühr fällig. Bei zu später Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung müssen hohe Geldstrafen gezahlt werden und man bekommt vielleicht keine Verlängerung der Genehmigung mehr.

Umzug

Wenn Sie umziehen, müssen Sie die questura über Ihren neuen Wohnort informieren und einen Nachweis Ihrer neuen Adresse vorlegen. In Ihrer Aufenthaltsgenehmigung wird die neue Adresse vermerkt. Das ist besonders wichtig, wenn Sie im Begriff sind Ihre alte Aufenthaltsgenehmigung zu erneuern, da die neue Adresse aufgenommen werden muss, bevor ein Erneuerungsantrag gestellt werden kann.

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