Kauf von Immobilien im Planungs- oder Baustadion

Hinweise & Anleitung

Kauf von Immobilien im Planungs- oder Baustadion

Beim Kauf eines sich in Planung befindenden Hauses bzw. eines Hauses, das noch nicht fertiggestellt ist, erfolgt die Bezahlung etappenweise.

Bei einem mehrstufigen Zahlungsplan können die einzelnen Raten sehr unterschiedlich hoch sein; folgendermaßen können sie gestaltet sein: Leisten einer Anzahlung von 10 Prozent, der Rest erfolgt bei Fertigstellung; oder 10 Prozent Anzahlung während der ausständige Betrag auf 3 Raten aufgeteilt wird, die noch während der Bauzeit fällig werden. Es können etwa 5 Prozent des Kaufpreises bis zu einem halben Jahr nach Fertigstellung zurückgehalten werden um sich gegen Baufehler und etwaige Reparaturkosten abzusichern. Falls das Gebäude bei Vertragsabschluss schon teilweise fertiggestellt ist, wird die Baufirma normalerweise eine höhere Anzahlung verlangen, abhängig vom Grad der Fertigstellung.

Verträge über den Kauf von solchen halbfertigen oder in Planung befindlichen Immobilien enthalten die folgenden Punkte: Zeitplan für die Fertigstellung, Datum der Schlüsselübergabe und (optional) Strafen bei Verfehlung dieses Datums, Garantien auf die Konstruktion, Details über die Versicherung der Baufirma (für Absicherung im Fall einer Nicht-Fertigstellung) und Kopien der Baupläne und Skizzen. Der Grundriss und die technischen Spezifikationen werden von beiden Parteien (Käufer und Baufirma) unterzeichnet, um zu gewährleisten, dass sich beide Seiten über das Bauvorhaben einig sind und die Vereinbarung dadurch bindend wird.

Der Vertrag sollte Ihnen außerdem das Recht einräumen, zumindest 5 Prozent des Kaufpreises bis 6 Monate nach Fertigstellung zurückzuhalten. Dies schützt Sie vor unzureichenden Bauarbeiten bzw. das Versäumnis, diese zu korrigieren. Nach jeder Bauphase sollte deren Fertigstellung durch eine Bescheinigung Ihres eigenen Architekten bestätigt werden. Es ist überaus wichtig jede Ratenzahlung pünktlich zu tätigen, da ansonsten alle vorher geleisteten Zahlungen verfallen können und das Gebäude an einen anderen Interessenten verkauft werden kann.

ÜBERLEBENS-TIPP
Die Baufirma muss unbedingt über eine Versicherung verfügen, die für die Fertigstellung des Gebäudes garantiert. Nur so können Sie Ihre Investition absichern, falls die Firma vor Fertigstellung pleite gehen sollte. Falls die Baufirma über keine solche Versicherung verfügt, sollten Sie von einem Kauf absehen.

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