Steuerpflicht & Begünstigungen

Hinweise zum griechischen Steuerwesen

Steuerpflicht & Begünstigungen

Löhne & Gehälter sowie Vermögenswerte sind in Griechenland einkommenssteuerpflichtig.

Löhne, Gehälter, Pensionen, Besitz (Immobilien, PKW,...), Einkommen aus Investments (Dividenden und Zinsen) sowie Einkommen aus professionellen, künstlerischen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind zu versteuern.

Steuerliche Begünstigungen & Abzüge

Sozialabgaben und weitere Kosten (wie z.B. Werbe- oder Fortbildungskosten) sind steuerlich absetzbar und können vom Bruttogehalt abgezogen werden. Die meisten Begünstigungen und Abzüge sind Personen mit Hauptwohnsitz in Griechenland vorbehalten. Dazu zählen:

  • medizinische Aufwendungen für Sie und Ihre Familie
  • Zinsen für Hypotheken, wenn diese für den Ankauf eines Hauptwohnsitzes in Griechenland verwendet wurde
  • Mietzahlungen
  • Schulgeld für behinderte Kinder
  • Geldspenden an staatliche griechische Organisationen (Höhe des Betrages ist beschränkt)
  • Ausgaben, die der Familie zu Gute kommen, wie etwa ein Computer
  • Familienzuschuss

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