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Staatsbürgerschaft

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Staatsbürgerschaft

Nachdem Sie für einen längeren Zeitraum in Spanien gelebt haben, können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Normalerweise müssen Sie sich hierzu 10 Jahre lang ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben.

In einigen Fällen wird diese Frist jedoch auf 5, 2 oder sogar 1 Jahr verkürzt. Dies trifft etwa auf Asylbewerber, bestimmte Nationalitäten wie Südamerikaner, Ehepartner von Spanien und in Spanien geborene Kinder zu.

Für die Vergabe der Staatsbürgerschaft ist das Ministerio de Justicia zuständig, der Antrag erfolgt beim Registro Civil. Theoretisch müssen Sie hierzu Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben (sofern Sie nicht aus Lateinamerika, Portugal, den Philippinen oder Andorra kommen). In der Praxis wird diese Information zwischen den meisten Staaten jedoch nicht abgeglichen.

Zur Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Ihre Geburtsurkunde
  • Eine Zertifikat Ihres Konsulats, dass Ihre bisherige Staatbürgerschaft enthält, Ihr polizeiliches Führungszeugnis sowie die Angabe, ob Sie in Ihrem Heimatland bereits den Militärdienst abgeleistet haben
  • Ein spanische Führungszeugnis
  • Einen polizeilichen Nachweis über den Zeitraum Ihrer Anmeldung in Spanien
  • Ihre Anmeldung bei einem spanischen Rathaus.

Die Hauptvorteile der spanischen Staatsangehörigkeit sind ein spanischer Pass und das Wahlrecht in Spanien.

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