Kündigung
Kündigungsregelungen in der Schweiz
In der Schweiz herrscht der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber haben jederzeit das Recht, einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Triftige Gründe für eine ordentliche Kündigung sind nicht erforderlich. Sie kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen.
Fristen müssen von beiden Seiten eingehalten werden; sie sind abhängig von Dienstjahren.

Wurde im Vertrag nichts anderes vereinbart (bei Führungskräften wird häufig eine Kündigungsfrist von sechs Monaten festgeschrieben), so gilt ein Monat Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr als normal. Vom zweiten bis neunten Dienstjahr sind zwei Monate vorgesehen, ab zehntem Dienstjahr dann drei Monate. Es gilt das Ende des Monats.
Die Kündigung beginnt zu dem Zeitpunkt, wenn der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt wurde. Leitende Angestellten und Manager werden oft per sofort freigestellt, das heißt ad hoc von ihrer Arbeitspflicht entbunden. Der Lohn muss freilich bis zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsvertrages gezahlt werden.
Fristlose Kündigungen
Die fristlose Kündigung kann nur aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden (OR) und ist nur in Ausnahmesituationen zulässig, beispielsweise wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien schwer und schädigend gestört ist. Folgende Gründe können für eine fristlose Entlassung geltend gemacht werden:
- Verbrechen oder Vergehen (Diebstahl, Betrug, Veruntreuung)
- wiederholte Verweigerung der zugewiesenen Arbeit
- unberechtigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz
- eigenmächtiger Ferienbezug
- wiederholtes Zuspätkommen
- illoyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber
- Konkurrenzierung
- Verrat von Geschäftsgeheimnissen
- Schwarzarbeit
- Verleumdung des Arbeitgebers
- Korruption
- falsche Angaben bei der Bewerbung.
Ist eine fristlose Kündigung ungerechtfertigt ausgesprochen worden, muss der Gekündigte sofort reagieren in Form eines eingeschriebenen Briefes.
Widerrechtliche Kündigungsgründe
In der Regel sind Kündigungen unumstößlich. Aber es gibt Ausnahmen: Wurde eine Kündigung wegen politischer Gesinnung ausgesprochen, kann diese angefochten werden. Das OR nennt einige missbräuchlichen Gründe, beispielsweise wegen...
- Alter, Geschlecht
- sexueller Neigung
- Rasse
- Religion
- Parteizugehörigkeit
- Ausübung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Rache (Drohung: “Wenn es Ihnen nicht passt, können Sie gehen”).
Weitere Artikel in diesem Kapitel
- Der Schweizer Arbeitsmarkt: Ein Überblick
- Arbeitssuche in der Schweiz: Wie finden Sie einen Job?
- Bewerbung: Bewerbung bei schweizerischen Arbeitgebern
- Arbeitsbedingungen: Gehälter, Abzüge und Arbeitszeiten in der Schweiz
- Arbeitsvertrag: Informationen zu Arbeitsverträgen in der Schweiz
- Kündigung: Kündigungsregelungen in der Schweiz
- Sozialversicherung: Ein Überblick über das Versicherungssystem
- Unfallversicherung: Vorschriften für Angestellte und Selbstständige
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld in der Schweiz
- Rentenversicherung: Das Rentensytems der Schweiz
- Steuern in der Schweiz: Steuerregelungen für Ausländer
- Steuerarten: Eine Übersicht der Schweizer Steuern