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Immobilienkauf in Holland

Gebühren und Finanzierung

Es gibt in den Niederlanden keine Beschränkung beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren enorm gestiegen, es gibt jedoch große Unterschiede im Preis je nach Lage des zu kaufenden Objekts. In der Stadt ist der Preis mindestens doppelt so hoch wie auf dem Land.

In der Regel wird zwischen Käufer und Verkäufer zunächst ein bereits bindender Vorvertrag geschlossen (koopovereenkomst). Mit ihm kann eine Eintragung ins Grundbuch (Kadaster) vorgenommen werden, mit der ein Verkauf an Dritte für die Dauer von sechs Monaten unmöglich gemacht wird. Der Käufer kann innerhalb von drei Tagen von diesem Vorvertrag zurücktreten. Nach der Prüfung des Vorvertrags durch einen Notar wird der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

An Gebühren müssen neben den Notarkosten die Katasterregistrierung des Immobilienkaufvertrags und die Registerkosten bezahlt werden sowie an Steuern die overdrachtsbelasting von 6% des Kaufpreises. Wenn Sie als erster Bewohner einen Neubau kaufen, zahlen sie nur die Mehrwertsteuer.

Finanzierung einer Immobilie in den Niederlanden

Neben niederländischen Kreditinstituten helfen auch deutsche Institute bei der Finanzierung und Objektbewertung. Es erfolgt erst eine Beleihungsprüfung, danach erstellt der Kreditgeber das Bewilligungsschreiben und den Kreditvertrag. Neben der grundsätzlichen Kreditentscheidung haben sie folgende Objektunterlagen für die Bewilligung eines Kredits vorzulegen: Vorvertrag, Objektschätzung (taxatierapport), notarieller Kaufvertrag und Katasterauszug, evtl. Bauvertrag (mit Baukostenaufstellung, Bauzeichnungen, Kubusberechnung, Lageplan und Fotos), Anschrift des Notars, der den Kaufvertrag und/oder die Hypothekenbestellung abwickeln soll, Feuerversicherungsnachweis, Zusatzerklärungen bezüglich grenzüberschreitender Finanzierungen.

Wie im Kreditvertrag vermerkt nimmt der Kreditgeber mit dem niederländischen Notar für die Hypothekenbestellung Kontakt auf. Evtl. erhält der Notar auch die Kaufsumme. Der Kreditgeber überwacht den Treuhandauftrag. Mit der notarisverklaring erklärt der Notar, dass die Hypothek rangrichtig eingetragen wird. Das Kreditinstitut wird einige Wochen später durch das Hypothekenbüro darüber informiert.

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