Unfallversicherung
Ihre Versicherung am Arbeitsplatz
Die Unfallversicherung sichert Sie für den Fall von Unfällen am Arbeitsplatz ab und wird komplett von Ihrem Arbeitgeber bezahlt.
Sämtliche Arbeitnehmer und Auszubildenden sind automatisch unfallversichert, unabhängig von ihrem Einkommen. Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst auch Studenten, Schüler und Kinder in Kindergärten.
Falls Sie selbständig sind, sind Sie voraussichtlich nicht zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet. Sie können sich jedoch freiwillig versichern lassen.
Im Fall eines Unfalls oder einer berufsbedingten Krankheit erstattet die Unfallversicherung folgende Kosten:
- Medizinische Behandlung
- Reintegrationsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
- Soziale Reintegrationsmaßnahmen
- Bargeldauszahlungen an den Versicherten sowie überlebende Angehörige
Weitere Artikel in diesem Kapitel
- Einführung: Der deutsche Arbeitsmarkt für Ausländer
- Arbeitsgenehmigungen: Vorschriften und Antragsverfahren
- Jobsuche: Wie Sie einen Job in Deutschland finden
- Bewerbungen: Wie Sie sich in Deutschland für einen Job bewerben
- Studentenjobs: So finanzieren Sie Ihr Studium in Deutschland
- Arbeiten in Deutschland: Managementkultur und Gehälter
- Sozialversicherung: Das deutsche Sozialversicherungssystem
- Arbeitslosenversicherung: Wann Sie als Arbeitsloser Geld erhalten
- Rentenversicherung: Eine Einführung in das deutsche Rentensystem
- Unfallversicherung: Ihre Versicherung am Arbeitsplatz