DeutschlandLandesführerJobsUnfallversicherung

Unfallversicherung

Ihre Versicherung am Arbeitsplatz

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung sichert Sie für den Fall von Unfällen am Arbeitsplatz ab und wird komplett von Ihrem Arbeitgeber bezahlt.

Sämtliche Arbeitnehmer und Auszubildenden sind automatisch unfallversichert, unabhängig von ihrem Einkommen. Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst auch Studenten, Schüler und Kinder in Kindergärten.

Falls Sie selbständig sind, sind Sie voraussichtlich nicht zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet. Sie können sich jedoch freiwillig versichern lassen.

Im Fall eines Unfalls oder einer berufsbedingten Krankheit erstattet die Unfallversicherung folgende Kosten:

  • Medizinische Behandlung
  • Reintegrationsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
  • Soziale Reintegrationsmaßnahmen
  • Bargeldauszahlungen an den Versicherten sowie überlebende Angehörige
 Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde verschickt.

Schicken die Anzeige an einen Freund

Weitere Artikel in diesem Kapitel

 Vielen Dank. Ihr Kommentar wird veröffentlicht, sobald er von den Moderatoren überprüft wurde.

Kommentieren Sie diesen Artikel

Wollten Sie anderen Menschen bei Ihrem Umzug ins Ausland helfen? Fügen Sie Ihre Tipps oder Kommentare zu diesem Artikel hinzu. Bitte beachten Sie, dass Kommentare erst nach der Überprüfung durch unsere Moderatoren veröffentlicht werden und dass wir jeglichen Spam oder Werbung löschen.